As-salāmu ʿalaykum wa raḥmatullāhi wa barakātuh, liebe Geschwister,
Wir haben eine Umfrage unter medizinischen Fachkräften durchgeführt und sie gefragt, zu welchen Themen sie sich islamrechtliche Bewertungen wünschen, um im Berufsalltag besser mit entsprechenden Fragestellungen umgehen zu können.
Umfrage-Ergebnisse
Top 3 Themen im medizinischen Bereich
- Behandlungsverpflichtung (DNR/DNI)
- Organspende
- Behandlung des anderen Geschlechts im Islam
Umfrage-Ergebnisse
Im psychologischen Bereich besonders häufig genannt
- Psychopharmaka aus islamischer Sicht
- Suchterkrankungen und Suchttherapien
- Zurechnungsfähigkeit (Taklīf)
Die Ergebnisse machen deutlich, wie relevant die Schnittstelle von Islam, Medizin und Gesellschaft ist. Genau an dieser Schnittstelle möchte HAKIM ansetzen. Denn die genannten Themen betreffen nicht nur einzelne Patienten oder Behandler, sondern berühren zugleich medizinische Praxis, islamrechtliche Bewertung und gesellschaftliche Verantwortung.
Unser Anliegen ist es, diese Fragen nicht nur punktuell, sondern systematisch in einem multiprofessionellen Team aus medizinischen Fachkräften und islamischen Gelehrten zu erarbeiten, so wie es uns mit Allahs Gnade bereits beim Ramadan-Kompendium ermöglicht wurde.
Zusammengefasst zeigt unser Artikel: Eine medizinische Behandlung ist im Islam nicht grundsätzlich verpflichtend. Darauf weist unter anderem der Hadith über die 70.000, die ohne Abrechnung ins Paradies eintreten, hin:
يَدْخُلُ الْجَنَّةَ مِنْ أُمَّتِي سَبْعُونَ أَلْفًا بِغَيْرِ حِسَابٍ قَالُوا وَمَنْ هُمْ يَا رَسُولَ اللَّهِ قَالَ هُمُ الَّذِينَ لَا يَكْتَوُونَ وَلَا يَسْتَرْقُونَ وَعَلَى رَبِّهِمْ يَتَوَكَّلُونَ
Der Prophet ﷺ sagte: „Siebzigtausend aus meiner Umma werden das Paradies ohne Rechenschaft betreten." Die Gefährten fragten: „Wer sind sie, o Gesandter Allahs?" Er antwortete: „Es sind jene, die keine Ruqya suchen, keinen schlechten Vorzeichen Glauben schenken, sich nicht mit Feuer behandeln lassen (Kayy) und auf ihren Herrn vertrauen."
Sahih Muslim 218
Ebenso der Hadith von der Frau mit den epileptischen Anfällen, in dem der Prophet ﷺ ihr die Wahl zwischen Geduld und einem Bittgebet um Heilung ließ:
إِنِّي أُصْرَعُ وَإِنِّي أَتَكَشَّفُ فَادْعُ اللَّهَ لِي قَالَ إِنْ شِئْتِ صَبَرْتِ وَلَكِ الْجَنَّةُ وَإِنْ شِئْتِ دَعَوْتُ اللَّهَ أَنْ يُعَافِيَكِ
Ibn ʿAbbās berichtete: Eine Frau kam zum Propheten ﷺ und sprach: „Ich leide an epileptischen Anfällen und entblöße mich dabei. Bitte Allah für mich." Er sagte: „Wenn du möchtest, übe dich in Geduld – und dir gehört das Paradies. Oder wenn du möchtest, bitte ich Allah, dass Er dich heilt." Sie antwortete: „Ich werde Geduld üben." Dann fügte sie hinzu: „Doch ich entblöße mich – bitte Allah, dass das nicht geschieht." Daraufhin sprach er ein Bittgebet für sie.
Sahih al-Buhari 5652
Die Gelehrten entnehmen daraus, dass Behandlung nicht in jedem Fall verpflichtend sein kann.
Gleichzeitig zeigen andere Überlieferungen, dass Heilung und medizinische Behandlung im Islam einen klaren Stellenwert haben. Behandlung ist daher grundsätzlich erlaubt und häufig auch wünschenswert.
Entscheidend ist die Differenzierung:
Patient
Nicht pauschal verpflichtend
Eine Behandlung ist aus Sicht des Patienten nicht pauschal verpflichtend. Geduld und Vertrauen auf Allah können ein gleichwertiger Weg sein.
Arzt
Verpflichtend bei Lebensgefahr
Bei einer akuten lebensbedrohlichen Situation kann sie für den Arzt verpflichtend werden — etwa beim Lösen einer Atemwegsverlegung, dem Ausleiten eines Giftes oder der Gabe von Flüssigkeit bei schwerer Dehydrierung.
Visuelle Zusammenfassung
Entscheidungsalgorithmus
Die Frage der Behandlungsverpflichtung hat also mehrere Ebenen: den Patientenwillen, die ärztliche Handlungspflicht und die Bewertung konkreter Grenzfälle. Weitere Fragen, etwa zu DNR/DNI, zur Behandlung gegen den Patientenwillen oder zur Rolle der Angehörigen, behandeln wir ausführlicher im vollständigen Artikel und in weiteren Ausarbeitungen in shāʾ Allāh.