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Der Patient als Amāna, über die Arzt-Patienten-Beziehung im Islam

Der Patient als Amāna, über die Arzt-Patienten-Beziehung im Islam

Das Fallbeispiel, das wir alle kennen

Es ist ein ganz gewöhnlicher Dienstagnachmittag. Wartezimmer voll, Telefon klingelt, Berge von Laborergebnissen, drei Patienten gleichzeitig drängen auf ein Gespräch. Dann kommt er herein.

Vielleicht ist es der Patient, der zum zehnten Mal dieselbe Frage stellt, obwohl man ihm bereits mehrfach ruhig geantwortet hat. Oder der Patient, dessen Körpergeruch das Untersuchungszimmer noch lange nach dem Gespräch erfüllt. Oder die Dame, die bei jedem Besuch eine neue Liste mitbringt, handgeschrieben auf beiden Seiten, und erwartet, dass jeder Punkt besprochen wird. Oder der junge Mann, der aggressiv wird, weil er zwanzig Minuten gewartet hat. Oder die Mutter, die mit ihrem kranken Kind erscheint, aber selbst die letzten drei Empfehlungen nicht umgesetzt hat.

Und irgendwann, vielleicht in der Mittagspause, vielleicht auf dem Flur, vielleicht in der Teambesprechung, passiert es: Man redet. Man macht eine Bemerkung. Eine kleine, ironische, erschöpfte Bemerkung. Die Kollegin nickt. Der Pfleger lacht kurz. Und plötzlich ist es normal. Der Patient wird zum Fall, zum Thema, zum Running Gag im Zwischenraum des Praxisalltags.

Ich schreibe das nicht um zu verurteilen. Ich schreibe es, weil ich es kenne. Weil jeder, der in einem Heilberuf arbeitet, es kennt. Und weil genau an diesem Punkt eine ehrliche Frage beginnt, die sich jeder selbst stellen muss:

Wie sehe ich den Patienten eigentlich wirklich?

Als Mehraufwand? Als Arbeit, die getan werden muss? Als Ziffer, die sich abrechnen lässt? Als Geldquelle? Als eine von fünfzig zu erledigenden Nummern zwischen acht und achtzehn Uhr?

Nur wer diese Frage aufrichtig beantwortet, kann beginnen, das islamische Ethos der Arzt-Patienten-Beziehung wirklich zu verstehen. Denn es setzt genau hier an.

Der Patient als Amāna

Im islamischen Denken hat jeder Mensch, der durch die Tür kommt und sich einem Arzt anvertraut, einen besonderen Status: Er ist eine Amāna, ein Anvertrautes. Das ist keine Metapher. Es ist eine theologisch-rechtliche Aussage. Wer eine Amāna empfängt, trägt vor Allah Verantwortung für sie. Die Amāna schützen, bewahren, nicht verletzen, nicht missbrauchen: Das ist ein Gebot, keine Empfehlung. Allah سبحانه وتعالى sagt im Quran:

يَـٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوا۟ لَا تَخُونُوا۟ ٱللَّهَ وَٱلرَّسُولَ وَتَخُونُوٓا۟ أَمَـٰنَـٰتِكُمْ وَأَنتُمْ تَعْلَمُونَ

O die ihr glaubt, verratet nicht Allah und den Gesandten, und handelt nicht verräterisch in Bezug auf die euch anvertrauten Güter, wo ihr wisset!

Sure al-Anfāl 8:27 (Bubenheim & Elyas)

Ar-Rāzī, einer der bedeutendsten Ärzte der islamischen Gelehrsamkeit, hat es in seinem Akhlāq aṭ-Ṭabīb so formuliert: Der Patient offenbart dem Arzt Dinge, die er selbst den engsten Angehörigen verbirgt.1 Es ist ein Vertrauen, das er nirgendwo anders hinlegen kann. Dieses Anvertrauen ist keine juristische Konstruktion. Es ist menschliche Verletzlichkeit, und der Arzt ist ihr Hüter.

Und dann ist da noch eine weitere Dimension, die über das rein Menschliche hinausgeht. Der Prophet ﷺ berichtet, dass Allah am Jüngsten Tag sagen wird:

حَدَّثَنِي مُحَمَّدُ بْنُ حَاتِمِ بْنِ مَيْمُونٍ، حَدَّثَنَا بَهْزٌ، حَدَّثَنَا حَمَّادُ بْنُ سَلَمَةَ، عَنْ ثَابِتٍ، عَنْ أَبِي رَافِعٍ، عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ، قَالَ قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم: «إِنَّ اللَّهَ عَزَّ وَجَلَّ يَقُولُ يَوْمَ الْقِيَامَةِ: يَا ابْنَ آدَمَ مَرِضْتُ فَلَمْ تَعُدْنِي. قَالَ: يَا رَبِّ كَيْفَ أَعُودُكَ وَأَنْتَ رَبُّ الْعَالَمِينَ؟ قَالَ: أَمَا عَلِمْتَ أَنَّ عَبْدِي فُلاَنًا مَرِضَ فَلَمْ تَعُدْهُ؟ أَمَا عَلِمْتَ أَنَّكَ لَوْ عُدْتَهُ لَوَجَدْتَنِي عِنْدَهُ؟ يَا ابْنَ آدَمَ اسْتَطْعَمْتُكَ فَلَمْ تُطْعِمْنِي. قَالَ: يَا رَبِّ وَكَيْفَ أُطْعِمُكَ وَأَنْتَ رَبُّ الْعَالَمِينَ؟ قَالَ: أَمَا عَلِمْتَ أَنَّهُ اسْتَطْعَمَكَ عَبْدِي فُلاَنٌ فَلَمْ تُطْعِمْهُ؟ أَمَا عَلِمْتَ أَنَّكَ لَوْ أَطْعَمْتَهُ لَوَجَدْتَ ذَلِكَ عِنْدِي؟ يَا ابْنَ آدَمَ اسْتَسْقَيْتُكَ فَلَمْ تَسْقِنِي. قَالَ: يَا رَبِّ كَيْفَ أَسْقِيكَ وَأَنْتَ رَبُّ الْعَالَمِينَ؟ قَالَ: اسْتَسْقَاكَ عَبْدِي فُلاَنٌ فَلَمْ تَسْقِهِ، أَمَا إِنَّكَ لَوْ سَقَيْتَهُ وَجَدْتَ ذَلِكَ عِنْدِي».

Allāh, der Erhabene und Glorreiche, wird am Tag der Auferstehung sprechen: ‚O Sohn Adams, Ich war krank, doch du hast Mich nicht besucht.' Er wird sagen: ‚O mein Herr, wie hätte ich Dich besuchen können, wo Du doch der Herr der Welten bist?' Er wird antworten: ‚Wusstest du nicht, dass jener und jener Diener von Mir krank war, und du hast ihn nicht besucht? Wusstest du nicht, dass du Mich an seiner Seite gefunden hättest, hättest du ihn besucht? O Sohn Adams, Ich bat dich um Speise, doch du hast Mich nicht gespeist.' Er wird sagen: ‚Mein Herr, wie hätte ich Dich speisen können, wo Du doch der Herr der Welten bist?' Er wird antworten: ‚Wusstest du nicht, dass jener und jener Diener von Mir dich um Speise bat, und du hast ihn nicht gespeist? Wusstest du nicht, dass du dies bei Mir gefunden hättest, hättest du ihn gespeist? O Sohn Adams, Ich bat dich um Trank, doch du hast Mich nicht getränkt.' Er wird sagen: ‚Mein Herr, wie hätte ich Dich tränken können, wo Du doch der Herr der Welten bist?' Er wird antworten: ‚Jener und jener Diener von Mir bat dich um Trank, und du hast ihn nicht getränkt; hättest du ihn getränkt, du hättest dies bei Mir gefunden.'

Sahih Muslim 2569, Buch 45, Hadith 54 2

Wer den Kranken behandelt, dem Schwachen begegnet, dem Leidenden dient, der erfüllt damit eine Pflicht, die weit über das Medizinische hinausreicht.

Der Patient als Amāna – Anvertrautes Gut

Die Rechte des Patienten aus Quran und Sunna

Auf diesem Fundament baut sich ein konkretes Rechtssystem auf, das der Prophet ﷺ klar formuliert hat.

حَقُّ الْمُسْلِمِ عَلَى الْمُسْلِمِ خَمْسٌ: رَدُّ السَّلاَمِ، وَعِيَادَةُ الْمَرِيضِ، وَاتِّبَاعُ الْجَنَائِزِ، وَإِجَابَةُ الدَّعْوَةِ، وَتَشْمِيتُ الْعَاطِسِ

Der Anspruch des Muslims auf den Muslim ist fünffach: den Friedensgruß zu erwidern, den Kranken zu besuchen, dem Begräbnis zu folgen, der Einladung Folge zu leisten und dem Niesenden zu erwidern.

Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 1240 und Ṣaḥīḥ Muslim 2162a (muttafaq ʿalayh) 3

Für den Arzt bedeutet das nicht nur die Pflicht zur Behandlung. Es bedeutet: wirklich (aufmerksam) anwesend sein. Der Prophet ﷺ besuchte den Kranken, er setzte sich zu ihm, er berührte ihn mit der rechten Hand und betete für ihn.3 Über den Wert dieser Zuwendung sagt ein weiteres Ḥadīth, überliefert von ʿAlī ibn Abī Ṭālib raḍiya llāhu ʿanhu:

مَا مِنْ مُسْلِمٍ يَعُودُ مُسْلِمًا غُدْوَةً إِلاَّ صَلَّى عَلَيْهِ سَبْعُونَ أَلْفَ مَلَكٍ حَتَّى يُمْسِيَ وَإِنْ عَادَهُ عَشِيَّةً إِلاَّ صَلَّى عَلَيْهِ سَبْعُونَ أَلْفَ مَلَكٍ حَتَّى يُصْبِحَ وَكَانَ لَهُ خَرِيفٌ فِي الْجَنَّةِ

Kein Muslim besucht einen kranken Muslim am Morgen, ohne dass siebzigtausend Engel für ihn beten bis zum Abend. Und besucht er ihn am Abend, so beten siebzigtausend Engel für ihn bis zum Morgen, und er wird eine Frucht des Paradieses ernten.

Sunan at-Tirmidhī 969, Buch 10, Hadith 5 4

ʿIyāda, der Krankenbesuch, ist für den Laien eine Sunna. Für den Arzt ist er Beruf. Wer das zur bloßen Visite degradiert, hat das Wesen des Auftrags verloren.

Die klassische islamische Tradition leitet aus Quran und Sunna folgende konkrete Patientenrechte ab:5 6

  1. Das Recht auf kompetente, vollständige und ehrliche Behandlung
  2. Das Recht auf Würde und Respekt unabhängig von sozialer Stellung, Herkunft oder Religion
  3. Das Recht auf Information über den eigenen Gesundheitszustand
  4. Das Recht auf Schutz der körperlichen und seelischen Intimsphäre
  5. Das Recht auf Geheimniswahrung, zu Lebzeiten und über den Tod hinaus
  6. Das Recht auf aufrichtigen Rat, Naṣīḥah, der nicht nur technisch informiert, sondern den Menschen in seiner Lebenswirklichkeit ernst nimmt
Rechte des Patienten aus Quran und Sunnah

Raḥma, Gleichbehandlung, Ṣabr, die besonderen Attribute des Arztes

Aus diesen Rechten ergeben sich unmittelbar die Pflichten des Arztes. Drei davon sind im islamischen Ethos besonders hervorgehoben.

Raḥma, Barmherzigkeit, ist kein kommunikativer Zusatz zum ärztlichen Handwerk. Sie ist eine Haltung, zu der Allah سبحانه وتعالى die Gläubigen ausdrücklich beruft, und die der Prophet ﷺ als Band der Gemeinschaft beschrieben hat:

مَثَلُ الْمُؤْمِنِينَ فِي تَوَادِّهِمْ وَتَرَاحُمِهِمْ وَتَعَاطُفِهِمْ مَثَلُ الْجَسَدِ إِذَا اشْتَكَى مِنْهُ عُضْوٌ تَدَاعَى لَهُ سَائِرُ الْجَسَدِ بِالسَّهَرِ وَالْحُمَّى

Das Gleichnis der Gläubigen in ihrer gegenseitigen Liebe, Barmherzigkeit und Anteilnahme ist das eines Körpers: Wenn ein Glied von ihm klagt, so ruft es den übrigen Körper zu Schlaflosigkeit und Fieber herbei.

Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 6011 und Ṣaḥīḥ Muslim 2586 (muttafaq ʿalayh)

Der Arzt, der einen Patienten vor sich hat und ihn nicht wirklich wahrnimmt, verletzt dieses Band. Raḥma lässt sich nicht auf die sieben Minuten des Termins verwalten. Sie ist entweder in der Haltung vorhanden oder nicht.

Gleichbehandlung ist im Islam theologisch, nicht nur ethisch begründet. Alle Menschen tragen die Karāma, die Würde, die Allah سبحانه وتعالى ihnen verliehen hat. Ar-Rāzī hat bereits im 9. Jahrhundert explizit formuliert: „Er soll die Patienten gleich behandeln, unabhängig von ihrem Reichtum oder sozialen Stand. Das Ziel des Arztes soll nicht das Geld sein, das er verdient“.1 Die IMANA, die Islamic Medical Association of North America, gegründet 1967 von amerikanischen Muslimen und heute eine der international anerkannten Referenzinstitutionen der islamischen Medizinethik, formuliert in ihrem Grundsatzdokument: „Muslimischen Ärzten wird empfohlen, alle Patienten mit liebevoller Fürsorge zu behandeln, als wären sie Mitglieder ihrer eigenen Familie“.4 Das gilt für den Obdachlosen wie für den Firmenchef, für den Zahlungsunfähigen wie für den Privatpatienten, für den Nicht-Muslim wie für den Muslim.

Ṣabr, Geduld, ist die dritte Tugend, und sie betrifft auch den anstrengenden Patienten. Allah سبحانه وتعالى sagt im Quran:

قُلْ يَـٰعِبَادِ ٱلَّذِينَ ءَامَنُوا۟ ٱتَّقُوا۟ رَبَّكُمْ ۚ لِلَّذِينَ أَحْسَنُوا۟ فِى هَـٰذِهِ ٱلدُّنْيَا حَسَنَةٌ ۗ وَأَرْضُ ٱللَّهِ وَٰسِعَةٌ ۗ إِنَّمَا يُوَفَّى ٱلصَّـٰبِرُونَ أَجْرَهُم بِغَيْرِ حِسَابٍ

Sag: O meine Diener, die ihr gläubig seid, fürchtet euren Herrn. Für diejenigen, die Gutes tun, gibt es hier im Diesseits Gutes. Und Allahs Erde ist weit. Gewiß, den Standhaften wird ihr Lohn ohne Berechnung in vollem Maß zukommen.

Sure az-Zumar 39:10 (Bubenheim & Elyas)

Ar-Ruhāwī schreibt in seinem Ādāb aṭ-Ṭabīb, dass der Arzt Geduld und Toleranz auch auf die Angehörigen und all jene ausdehnen soll, die sich um den Patienten sorgen.7 Jemanden innerlich als anstrengend abzustempeln ist das Gegenteil von Iḥsān, dem aufrichtigen, gottesbewussten Tun. Es ist die innere Kündigung noch vor der Begegnung.

Selbst wenn der Patient der Feind ist, Salāḥ ad-Dīn und Richard Löwenherz

Es gibt ein historisches Bild, das zeigt, wozu das islamische Ethos einen Menschen vorbereitet, wenn seine Überzeugung tiefer sitzt als seine politische Feindschaft.

Im Sommer 1192, mitten im Dritten Kreuzzug, erkrankte König Richard I. von England, Richard Löwenherz, schwer an Fieber vor Akkon.8 Seine Truppen hatten kurz zuvor tausende muslimische Gefangene hingerichtet. Beide Seiten befanden sich in einem erbarmungslosen Krieg um das Heilige Land.

Salāḥ ad-Dīn schickte seinem Feind seinen persönlichen Leibarzt, dazu gekühltes Obst und Eis, das aus den Bergregionen herangeschafft worden war.8 9 Baha ad-Din ibn Shaddad, Salāḥ ad-Dīns Vertrauter, Berater und Augenzeuge des Kreuzzugs, hält diese Geste in seiner Biographie al-Nawādir al-Sulṭāniyya wa’l-Maḥāsin al-Yūsufiyya fest.10 Auch die lateinische Kreuzzugschronik Itinerarium Peregrinorum et Gesta Regis Ricardi berichtet von Saladins Haltung gegenüber dem erkrankten König.11

Das ist kein Zeichen von Schwäche und kein diplomatischer Schachzug. Es ist der Ausdruck einer charakterlichen Erhabenheit, die aus dem islamischen Ethos der ärztlichen Fürsorge erwächst: dass der kranke Mensch, unabhängig davon, wer er ist und welche Schuld er trägt, ein Recht auf Behandlung besitzt, das nicht suspendiert werden kann. Nicht von Hass, nicht von Krieg, nicht von Vergeltung. Salāḥ ad-Dīn hat das nicht trotz seines Glaubens getan. Er hat es wegen seines Glaubens getan.

Das ärztliche Geheimnis, Schweigen als islamische Pflicht

Wenn der Patient dem Arzt sein Geheimnis anvertraut, schließt er damit nach islamischem Recht einen ʿaqd amāna, einen Vertrauensvertrag. Ihn zu brechen ist Khiyāna, Verrat, und Verrat ist nach Konsens aller vier sunnitischen Rechtsschulen eine schwere Sünde.12

Das arabische Wort sirr (Geheimnis) erscheint 32 Mal im Quran in verschiedenen Formen.12 Dieselbe Amāna-Pflicht, die Allah سبحانه وتعالى in Sūra al-Anfāl 8:27 den Gläubigen auferlegt, trifft auch den Arzt: Was ihm anvertraut ist, ist vor Allah gesichert, nicht nur vor dem Kollegenkreis.

Ar-Rāzī hat die praktische Dimension bereits im 9. Jahrhundert formuliert:

„Der Arzt soll sanftmütig mit den Menschen umgehen, nicht in ihrer Abwesenheit schlecht über sie reden und ihre Geheimnisse bewahren. Mancher Mensch leidet an einer Krankheit, die er selbst den engsten Angehörigen verbirgt und offenbart sie notgedrungen nur seinem Arzt“.1

Daraus folgen drei klare Haltungen:

Erstens: Die Schweigepflicht endet nicht mit dem Tod des Patienten. Das Krankenbild eines Verstorbenen unterliegt denselben Regeln wie das eines Lebenden.12

Zweitens: Lästern über Patienten, ob im Ärztezimmer, auf dem Flur oder im Gruppenchat, ist Ghība, Verleumdung in Abwesenheit, und zählt zu den schwerwiegendsten charakterlichen Vergehen im Islam.13 Es gibt sechs anerkannte Ausnahmen von diesem Verbot. Keine davon lautet: „weil der Patient schwierig war“.13

Drittens: Es gibt tatsächlich Situationen, in denen das Schweigen gebrochen werden darf, nämlich bei konkreter, ernsthafter Eigen- oder Fremdgefährdung.14

Das ärztliche Geheimnis (Sirr) und der aufrichtige Rat (Naṣīḥah) im Islam

Naṣīḥah, der aufrichtige Ratschlag als Teil des ärztlichen Ethos

Es wäre aber falsch, die Arzt-Patienten-Beziehung nur auf Schweigen und Zurückhaltung zu reduzieren. Sie enthält auch eine aktive Pflicht: die Naṣīḥah, den aufrichtigen, wohlgemeinten Ratschlag.

Imām ʿAlī ibn Abī Ṭālib (ʿa) hat es so formuliert: „Wer Medizin ausübt, der sei gottesfürchtig (Taqwā), gebe aufrichtigen Rat (Naṣīḥah) und strenge sich ernsthaft an (Ijtihād)“.15 Naṣīḥah ist damit kein optionaler Zusatz, sondern eine der drei Grundpflichten des Arztes.

Was bedeutet das praktisch? Es bedeutet, dass der Arzt den Patienten ganzheitlich sieht, nicht nur das Symptom, das ihn heute in die Praxis geführt hat. Es bedeutet, dass er unbequeme Wahrheiten ausspricht, die der Patient vielleicht nicht hören will, aber braucht. Es bedeutet, dass er das Leben des Patienten, seine Lebensweise, seine Belastungen, seinen Kontext in die Behandlung einbezieht. Der islamische Rechtsgelehrte al-ʿIzz ibn ʿAbd al-Salām formulierte im 13. Jahrhundert: „Das Ziel der Medizin ist wie das Ziel der Scharia: den Nutzen der Menschen zu sichern, ihnen Sicherheit und Gesundheit zu bringen und den Schaden von Verletzungen und Krankheiten so weit wie möglich abzuwenden“.16 Maṣlaḥa, das Wohlergehen, ist umfassend. Sie schließt den Körper, die Seele und das soziale Leben des Patienten ein.

Der Ratschlag als Gründungsauftrag

Diese Verpflichtung zur Naṣīḥah ist nicht zuletzt einer der Gründe, warum wir als HAKIM e.V., Rat muslimischer Ärztinnen und Ärzte sowie Heilberufe, uns genau so verstehen: als eine fachliche und ethische Plattform, die sachliche Orientierung gibt, die berät, die einordnet, für muslimische Ärztinnen und Ärzte, für Patientinnen und Patienten, und für alle, die im Gesundheitswesen an der Schnittstelle islamischer Werte und moderner Medizin arbeiten.17

Denn der Ratschlag, die Naṣīḥah, ist kein Luxus. Er ist Teil des islamischen Ethos. Und er ist Teil unseres Auftrags.

إِنَّ مِنْ خِيَارِكُمْ أَحْسَنَكُمْ أَخْلاَقًا

Die Besten unter euch sind jene mit dem besten Charakter und Benehmen.

Ṣaḥīḥ al-Bukhārī 3559, Buch 61, Hadith 68

Am Ende ist der Patient kein Fall, keine Ziffer, keine Belastung. Er ist ein Mensch, dem Allah سبحانه وتعالى Würde gegeben hat. Er ist ein Gast in der Praxis, der kommt, weil er leidet. Und er ist eine Amāna, für deren Bewahrung wir vor Allah Rechenschaft ablegen werden.

Referenzen

  1. The Islamic Reality, Medical Ethics in Islamic History, 2024 (Zitate ar-Rāzī). The Islamic Reality (2024)
  2. IslamHouse, Visiting the Sick, 2022. IslamHouse (2022)
  3. Riyāḍ aṣ-Ṣāliḥīn, Buch der Krankenbesuche, Nr. 894–896. sunnah.com
  4. IMANA Ethics Committee (Athar & Fadel), Islamic Medical Ethics: The IMANA Perspective, Journal of the Islamic Medical Association of North America (JIMA), Bd. 37, 2005. JIMA (2005). Ḥadīth der 70.000 Engel: Sunan al-Tirmidhī, Nr. 969, überliefert von ʿAlī ibn Abī Ṭālib (Ṣaḥīḥ). hadeethenc.com
  5. Al-Marjan Journal, Ethical Responsibilities of Physicians and Rights of Patients in Islamic Jurisprudence, 2024. Al-Marjan Journal (2024)
  6. Qasmi, Islam and Medical Ethics, New Age Islam, 2025. New Age Islam (2025)
  7. Chamsi-Pasha, H., Islamic Medical Ethics a Thousand Years Ago, Saudi Medical Journal, 2013. Saudi Medical Journal (2013)
  8. Templar Chronicles, Muslim-Christian Relations during the 3rd Crusade, 2014. Templar Chronicles (2014)
  9. Time Magazine, King Richard the Lionheart & Saladin, 2011. Time Magazine (2011)
  10. Baha ad-Din ibn Shaddad (gest. 1234), al-Nawādir al-Sulṭāniyya wa'l-Maḥāsin al-Yūsufiyya (The Rare and Excellent History of Saladin), englische Übersetzung: Richards, D.S., Ashgate 2001. Wikipedia
  11. Nicholson, H. (Übers.), The Chronicle of the Third Crusade: Itinerarium Peregrinorum et Gesta Regis Ricardi, Routledge, 1997. Routledge (1997)
  12. Muhsin, Medical Confidentiality Ethics: The Genesis of an Islamic Juristic Perspective, Journal of Religion and Health, 2022. PMC (2022)
  13. Darulfatwa, Gossip (Ghibah) and Tale-Bearing (Namimah), 2024. Darulfatwa (2024)
  14. Dar al-Iftāʾ Ägypten, Violating Doctor-Patient Confidentiality when Harm to Others is Feared, 2025. Dar al-Iftāʾ (2025)
  15. Khalfan, M.M., Prescriptions for Physicians, An Islamic Perspective, Al-Islam.org, 2023. Al-Islam.org (2023)
  16. Chamsi-Pasha & Albar, Patient-Physician Relationships: Islamic Views, Journal of the British Islamic Medical Association (JBIMA), 2021. JBIMA (2021)
  17. HAKIM e.V., Über HAKIM, hakim-med.org. hakim-med.org
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