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Forgotten Heroes Spätes Erbe

Ibn Khaldūn
Muqaddima, Autograph Ibn Khaldūns, MS Atıf Efendi 1936, Süleymaniye Kütüphanesi, Istanbul. Gemeinfrei.

„Qāḍī und Begründer der Zivilisationslehre“

Ibn Khaldūn

Lebensdaten
732 bis 808 n. H. (1332 bis 1406 n. Chr.)
Herkunft
Tunis · Granada · Kairo
Fachgebiet
Zivilisationslehre & Fiqh

Er war kein Arzt, und doch verdankt ihm die Heilkunde einen ihrer wichtigsten Sätze: dass nicht alles, was überliefert ist, bindendes Gesetz ist.

Er war siebzehn, als die Pest durch Tunis fegte und ihm fast alles nahm, was er kannte. In den Jahren 1348 und 1349 starben seine Eltern und mehrere seiner Lehrer am Schwarzen Tod. Wer so früh erlebt, wie schnell Gewissheiten zusammenbrechen, dem bleibt oft nur eine Frage für den Rest seines Lebens: Was von dem, was wir für wahr halten, hält der Prüfung wirklich stand, und was ist nur Gewohnheit, die sich als Wahrheit ausgibt?

Ibn Khaldūn, geboren 1332 in Tunis in eine Familie andalusischer Herkunft, erhielt die klassische Gelehrtenbildung seiner Zeit, Qurʾān, Ḥadīth, Fiqh der mālikitischen Schule, Arabistik. Danach führte ihn sein Leben quer durch die islamische Welt, als Sekretär und Minister an Höfen in Fès, Granada und Tunis, dann sechsmal als oberster mālikitischer Richter, qāḍī al-quḍāt, in Kairo, berufen vom Sultan Barqūq. 1401 ließ er sich in Damaskus an Seilen über die Stadtmauer herab, um mit dem Eroberer Timur zu verhandeln, eine der denkwürdigsten diplomatischen Begegnungen des Mittelalters.

Sein eigentliches Werk aber entstand in vier Jahren Rückzug. 1375 zog er sich in die Burg Qalʿat Ibn Salāma bei Frenda zurück, um die Einleitung zu seiner Weltgeschichte zu schreiben, die Muqaddima. Ihr Kern ist eine einzige, radikale Frage: Woran erkennt man, ob ein historischer Bericht wahr ist? Ibn Khaldūn entwickelte dafür ein Prüfverfahren, das einen Bericht nicht nach dem Ansehen seines Erzählers beurteilt, sondern danach, ob er zur Natur der Dinge, zur Logik von Gesellschaft und Herrschaft passt. Damit übertrug er die Strenge, die die Ḥadīth-Gelehrten längst auf die Überlieferung des Propheten ﷺ anwandten, die Prüfung von Kette und Inhalt, auf die weltliche Geschichte. Er stand der Ḥadīth-Wissenschaft mit großem Respekt gegenüber, er baute ihre Methode aus, er ersetzte sie nicht. Der Historiker Arnold Toynbee nannte die Muqaddima später das bedeutendste Werk seiner Art, das je von einem menschlichen Geist zu irgendeiner Zeit an irgendeinem Ort geschaffen wurde.

Medizin war für Ibn Khaldūn dabei weit mehr als der eine Satz, für den man ihn heute manchmal zitiert. In der Muqaddima widmet er der Heilkunde ein eigenes Kapitel unter den Wissenschaften. Er definiert sie als das Handwerk, das den menschlichen Körper in Krankheit und Gesundheit untersucht, um durch Arznei und Ernährung die Gesundheit zu erhalten und die Krankheit zu heilen, und beschreibt ihr Werkzeug im Einzelnen: die Pulsmessung, die Konstitution des Kranken, die Untersuchung des Urins, die Augenheilkunde, die Funktion der Organe. Als Begründer dieser Disziplin nennt er Galen, dessen Schriften zur Grundlage wurden, und in dessen Linie er ar-Rāzī, Ibn Sīnā, al-Majūsī und den Andalusier Ibn Zuhr stellt. Und er ordnet die Heilkunde in seine eigene Zivilisationstheorie ein: Sie ist eine Kunst der sesshaften, städtischen Kultur, die aus Wohlstand und Überfluss ihre Krankheiten zieht. Das Beduinentum dagegen kommt mit einfacher, harter Lebensweise weitgehend ohne sie aus und verlässt sich auf überliefertes Erfahrungswissen der Alten, das er als tajriba qāṣira bezeichnet, als begrenzte, nicht auf Naturprinzipien gegründete Erfahrung.

Genau dieses Prüfverfahren wandte Ibn Khaldūn dann auch auf eine heiklere Frage an: Welche Aussagen des Propheten ﷺ gehören zum verbindlichen Gesetz, und welche spiegeln nur das Wissen und die Gewohnheiten Arabiens seiner Zeit? Zur Medizin, die in den Überlieferungen erwähnt wird, schreibt er unmissverständlich: „Die in der Überlieferung genannte Medizin ist vom beduinischen Typ. Sie ist in keiner Weise Teil der göttlichen Offenbarung.“ Und weiter: Der Prophet ﷺ sei gesandt worden, um das religiöse Gesetz zu lehren, nicht die Medizin oder andere weltliche Angelegenheiten. Als Beleg zieht er einen Hadith heran, den auch Imam Muslim selbst unter genau dieser Überschrift führt: Als der Prophet ﷺ Bauern von der künstlichen Bestäubung ihrer Dattelpalmen abriet, blieb die Ernte aus, und er sagte, sie kennten die Angelegenheiten ihrer Welt besser als er.

أَنْتُمْ أَعْلَمُ بِأَمْرِ دُنْيَاكُمْ

„Ihr wisst besser Bescheid über die Angelegenheiten eurer Welt.“

Ṣaḥīḥ Muslim 2363, überliefert von ʿĀʾisha und Anas ibn Mālik

Es ist damit keine Unterscheidung, die Ibn Khaldūn von außen an die Sunna heranträgt, sie steht schon im Ḥadīth-Werk selbst, mit einem Kapitelnamen, der fast wörtlich seine eigene Formel vorwegnimmt: die Pflicht, dem Propheten ﷺ in religiösen Dingen zu folgen, nicht aber in dem, was er über die Angelegenheiten des weltlichen Lebens sagt. Selbst die im Qurʾān genannten Heilmittel weist er dabei nicht rundheraus zurück. Ihre Wirkung beim Kranken erklärt er auch über die Gewissheit und das Vertrauen des Gläubigen, nicht allein über eine natürliche Eigenschaft des Stoffes.

Man sollte diesen Satz nicht mit Distanz zum Propheten ﷺ verwechseln. Ibn Khaldūn war selbst Richter, der jeden Tag nach der Scharia urteilte, ein Mann, der die Ḥadīth-Wissenschaft in Ehren hielt, und offenkundig einer, der sich intensiv mit der Heilkunde als Wissenschaft befasst hatte. Sein Punkt ist enger und zugleich mutiger: Nicht alles, was überliefert ist, ist Gesetz. Manches ist die beste verfügbare Kenntnis eines Ortes und einer Zeit, wertvoll, aber nicht bindend, und niemand sündigt, wenn eine bessere Medizin gefunden wird. Genau diese Trennschärfe hält den Kern des Glaubens rein und lässt der Heilkunde zugleich den Raum, sich weiterzuentwickeln.

Was uns das lehrt

Die Kunst der Unterscheidung

Für uns als muslimische Ärztinnen und Ärzte ist das eine tägliche Arbeitsgrundlage. Am Krankenbett begegnen uns beide Erwartungen: die Sorge, moderne Diagnostik stehe in Konkurrenz zur Offenbarung, und die Neigung, überliefertes Erfahrungswissen für bindendes Gesetz zu halten. Ibn Khaldūn zeigt, dass die Frage falsch gestellt ist. Wir schulden unseren Patientinnen und Patienten die beste verfügbare Medizin, und wir schulden dem Glauben, ihn nicht mit dem Wissensstand eines Jahrhunderts zu verwechseln. Das ist keine Relativierung der Sunna. Es ist die Sorgfalt, die sie selbst von uns verlangt.

Referenzen

  1. Ibn Khaldūn verlor beide Elternteile und mehrere seiner Lehrer während der Pestwelle in Tunis 1348 und 1349. Lapham’s Quarterly, „An Infallible Criterion“
  2. Geburt 1332 in Tunis, andalusische Familienherkunft, klassische Ausbildung in Qurʾān, Ḥadīth, mālikitischem Fiqh und Arabistik; Ämter als Sekretär und Minister in Fès, Granada und Tunis; sechsmalige Berufung zum obersten mālikitischen Richter in Kairo durch Sultan al-Malik aẓ-Ẓāhir Barqūq; Verhandlung mit Timur vor Damaskus 1401. Encyclopaedia Britannica, „Ibn Khaldun“
  3. Rückzug in die Burg Qalʿat Ibn Salāma bei Frenda in Algerien, 1375 bis 1379, Abfassung der Muqaddima als Einleitung zum Kitāb al-ʿIbar. muslimphilosophy.com, „Ibn Khaldun: His Life and Work“
  4. Ibn Khaldūns historische Kritikmethode als Erweiterung der Ḥadīth-Kritik (Jarḥ wa-Taʿdīl); seine Würdigung der Ḥadīth-Wissenschaft und ihrer Gelehrten. Al-Burhān: Journal of Qurʾān and Sunnah Studies
  5. Arnold Toynbee über die Muqaddima: „undoubtedly the greatest work of its kind that has ever yet been created by any mind in any time or place.“ Wikipedia, „Ibn Khaldun“
  6. Ibn Khaldūn, Muqaddima (المقدمة), Buch 6, „Der fünfundzwanzigste Abschnitt über die Wissenschaft der Medizin“ (الفصل الخامس والعشرون في علم الطب), arabischer Text nach der Ausgabe Tārīkh Ibn Khaldūn. Maktabat Shāmila
  7. Definition der Medizin als Handwerk zur Untersuchung des Körpers in Krankheit und Gesundheit, mit Pulsmessung, Konstitutionslehre, Urinuntersuchung, Augenheilkunde und Organfunktionen; Galen als Begründer der Disziplin, in dessen Nachfolge ar-Rāzī, Ibn Sīnā, al-Majūsī und Ibn Zuhr al-Andalusī. فصل في علم الطب من كتاب مقدمة ابن خلدون
  8. Einordnung der Medizin als städtisches Handwerk (ḥaḍar), der Beduinenmedizin als tajriba qāṣira, also begrenzte, von den Alten überlieferte Erfahrung ohne Naturprinzipien; Wirkung der qurʾānischen Heilmittel auch über die Gewissheit (yaqīn) des Kranken. عرض مقدمة ابن خلدون: ب6 (ف17-20)
  9. Ibn Khaldūn, Muqaddima, Abschnitt zur Medizin, in der englischen Übersetzung von Franz Rosenthal: die in der Überlieferung genannte Medizin ist vom beduinischen Typ und nicht Teil der göttlichen Offenbarung; der Prophet ﷺ wurde gesandt, das religiöse Gesetz zu lehren, nicht die Medizin. SeekersGuidance, „The Place of Prophetic Medicine in the Sacred Law“
  10. Einordnung der prophetischen Medizin zwischen Offenbarung und überliefertem Erfahrungswissen. Hadith Notes, „Prophetic Medicine Between Revelation and Traditional Knowledge“
  11. Ṣaḥīḥ Muslim 2363 (أَنْتُمْ أَعْلَمُ بِأَمْرِ دُنْيَاكُمْ), Buch 43, Ḥadīth 186, überliefert von ʿĀʾisha und Anas ibn Mālik, zur Bestäubung der Dattelpalmen. sunnah.com/muslim:2363
  12. Kapitelüberschrift bei Imam Muslim zu diesem Ḥadīth: „باب وجوب امتثال ما قاله شرعا دون ما ذكره صلى الله عليه وسلم من معايش الدنيا“, also die Pflicht, ihm in religiösen Dingen zu folgen, nicht aber in dem, was er über die Angelegenheiten des weltlichen Lebens sagt. Ṣaḥīḥ Muslim, Kitāb al-Faḍāʾil, Kapitel 38
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